Kennzeichen der Europäischen Union
Die Europäische Union bestimmt schon seit ihrer Gründung 1992 immer mehr die Politik in Europa und hat den Bürgern in nunmehr 28 Mitgliedstaaten (Stand 2016) nicht nur viele neue Gesetze, sondern auch eine ganze Reihe an Vorteilen und Innovationen gebracht. Nicht zuletzt dank der Einführung des Euro (2002), der weitestgehenden Abschaffung von innereuropäischen Zollkontrollen und der Einführung der Reise- und Aufenthaltsfreiheit in den Mitgliedsländern, können wir Unionsbürger uns fast ohne Einschränkungen in Europa bewegen. Wir können in den meisten Ländern ohne Umtausch bezahlen und leben und arbeiten, wo wir wollen. Dank der Europäischen Union ist ein barrierefreies Leben immer realer.
Viele von uns wissen, wofür die Europäische Union steht und was sie leistet und geleistet hat. Den meisten von uns dürften ihre Arbeitsweise und ihre Zusammensetzung allerdings größtenteils fremd sein. Dabei sind diese denen eines gewöhnlichen Staates alles andere als unähnlich. In dem folgenden Artikel werden die wichtigsten Institutionen der Europäischen Union mit ihren jeweiligen Aufgaben und Funktionen präsentiert.
Die Institutionen der Europäischen Union
Die Europäische Union gliedert sich in sieben wesentliche Institutionen, die verschiedene Aufgabenbereiche abdecken. Diese lauten wie folgt:
- Europäisches Parlament: Das Europäische Parlament mit Sitz in Straßburg stellt die Legislative der Europäischen Union dar und ist, so wie in anderen Staaten, für die Gesetzgebung verantwortlich. Die 751 Abgeordneten (Stand 2016) beschließen Gesetze, besitzen dabei aber nicht das Recht, eigene Gesetzesvorschläge einzubringen (kein Initiativrecht). Mit dem Rat der Europäischen Union verwaltet es den Haushalt der EU. Zuletzt übt das Europäische Parlament auch die demokratische Kontrolle über alle anderen EU-Organe aus, inklusive der Europäischen Kommission, deren Mitglieder es benennt.
- Europäische Kommission: Die Europäische Kommission agiert gewissermaßen als Regierung Europas beziehungsweise der Europäischen Union. Nur sie besitzt die Befugnis, dem Parlament Vorschläge für Gesetzesvorschriften vorzulegen. Als „Regierung“ setzt sie die gemeinsam gefassten Ziele der Europäischen Union um und kontrolliert darüber hinaus die Mitgliedsstaaten, damit diese das EU-Recht einhalten. Zu den weiteren Aufgaben der Europäischen Kommission, die sich aus jeweils einem Kommissar pro Mitgliedsstaat zusammensetzt, zählt die Aushandlung internationaler Verträge. Die Kommission hat ihren Sitz in Brüssel.
- Europäischer Rat: Der Europäische Rat ist das Zusammentreffen der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsländer. Auf den Gipfeltreffen des Rates werden Vorschläge und Ziele formuliert sowie Vereinbarungen getroffen. Ein Initiativrecht besitzt der Rat allerdings nicht. Sein Sitz befindet sich ebenfalls in Brüssel.
- Rat der Europäischen Union: Der Rat der Europäischen Union, der nicht mit dem Europäischen Rat zu verwechseln ist, bildet das Pendant zum Europäischen Parlament und beschließt mit diesem gemeinsam Gesetze. Auch teilt es sich mit diesem die Haushaltsbefugnisse. Der Rat der Europäischen Union setzt sich im Unterschied zum Parlament jedoch aus verschiedenen Arbeitsgruppen zusammen, denen Minister eines jeweiligen Ressorts der Mitgliedsländer angehören. Sein Fokus liegt vor allem auf der Abstimmung zwischen Wirtschafts- und Sozialpolitik sowie auf der Ausarbeitung der Leitlinien der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP).
- Gerichtshof der Europäischen Union: Der Gerichtshof fungiert als Gericht für die gesamte Europäische Union und stellt die einheitliche Auslegung von Gesetzen innerhalb der Union sicher. Zudem regeln die Richter, von denen jeder Mitgliedsstaat jeweils einen stellt, Streitigkeiten zwischen Mitgliedsstaaten, EU-Organen sowie Unternehmen und zwischen Privatpersonen. Sein Sitz ist in Luxemburg.
- Europäischer Rechnungshof: Der Europäische Rechnungshof ist gewissermaßen das Finanzministerium der Europäischen Union und prüft die gesetzmäßige Verwendung von EU-Einnahmen und -Ausgaben.
- Europäische Zentralbank: Die Europäische Zentralbank regelt gemeinsam mit den nationalen Zentralbanken die Geld- und Währungspolitik der EU. Sie soll insbesondere für Preisstabilität innerhalb der Eurozone sorgen. Ihr Präsident ist (Stand 2016) der Italiener Mario Draghi. Ihr Sitz befindet sich in Frankfurt am Main.